Bereits unmittelbar nach der Tat bzw deren Kenntniserlangung durch die Strafverfolgungsbehörden beginnt das oftmals langwierige Strafverfahren gegen den Täter, welches im Regelfall erst Abschluss findet durch ein rechtskräftiges Urteil. Auch kann meist erst dann die Tat aufgearbeitet werden bzw mit der Angelegenheit abgeschlossen werden, ein wichtiger Schritt im weiteren Leben nach der Tat.
Es rückt oftmals in den Hintergrund, welch belastende Wirkung nicht nur das oft langwierige Ermittlungsverfahren, sondern sodann der anstehende Strafprozess, auf den Geschädigten der gegenständlichen Tat haben kann, der in der Regel als Zeuge wird gehört werden müssen.
Das gesamte Verfahren ist oft mit enormen Belastungen für das Tatopfer verbunden, welches selbstverständlich eine wichtige Rolle als Geschädigter und auch meist einziger Belastungszeuge spielt.
Die zuverlässige Wahrung der Opferrechte und -interessen im Rahmen des Strafprozesses gegen den Täter ist besser gewährleistet durch einen prozesserfahrenen Rechtsbeistand.
So besteht die Möglichkeit, die Vernehmung des Tatopfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder des Angeklagten vorzunehmen, was jedoch nicht nur ausdrücklich beantragt werden muss, sondern auch an enge Voraussetzungen geknüpft ist, welche vor der Antragsstellung zu prüfen sind.
Im Rahmen der Vernehmung haben auch der Angeklagte sowie sein Verteidiger das Recht, dem Tatopfer Fragen zu stellen, zweifellos für die meisten Opfer die belastendste Situation des Verfahrens. Hier sollte ein geeigneter Beistand mit der notwendigen Prozesserfahrung die oft ausufernden Fragen auf Zulässigkeit etc. prüfen und ggf entsprechend rügen, um dem Opfer diese Belastung so gering wie möglich zu halten.
Auch kann im Rahmen des Strafprozesses ein Schmerzensgeld sowie Schadenersatz geltend gemacht werden, auch wenn dies die Tat nicht ungeschehen macht, eine schnelle und kostengünstige Methode, dies mitzuregeln. Hierdurch wird auch ein nachfolgender Zivilprozess vermieden, welcher erneut Belastungen mit sich zu bringen geeignet ist.
Ein starker Beistand kann hier die gesamte Situation entspannen.
Auch in diesem Rechtsbereich gibt es die Möglichkeit, die Beiordnung eines Rechtsbeistandes bei dem zuständigen Gericht zu beantragen, sofern man die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Kontakt