
ZIVILRECHT
Das deutsche Rechtssystem gliedert sich in drei großen Rechtsgebiete: dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht. Das Zivilrecht behandelt alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander. Die Gleichrangigkeit zwischen den Privaten ist das wesentliche Abgrenzungsmerkmal zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, denn sowohl im öffentlichen Recht als auch im Strafrecht tritt der Bürger auf den Staat als Hoheitsträger.
Die Gleichrangigkeit der Parteien führt aber auch dazu, dass das Zivilrecht ein sehr weites Rechtsgebiet ist, da es alle denkbaren Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen regelt. Sei es im Rahmen des Kauf-, Werk-, Miet-, Arbeits– oder Erbrechts. Die Fülle an möglichen Rechtsstreitigkeiten ist ebenso grenzenlos wie die möglichen Konflikte und Probleme des alltäglichen Lebens. Und bei allen Streitthemen ist es nicht nur erforderlich, dass Sie zuverlässig informiert werden, welche Rechte und Ansprüche Ihnen aufgrund Gesetz und Vertrag zustehen, sondern, dass Ihre Rechte auch, erforderlichenfalls im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, durchgesetzt werden.
Eine Zivilrechtsstreitigkeit beginnt in der Regel mit einem außergerichtlichen Schreiben, oftmals eines Rechtsanwaltes, welcher einen angeblichen Anspruch geltend macht und eine Frist zwecks Erfüllung setzt.
Umgekehrt, namentlich in dem Fall, wenn es um die Geltendmachung und Durchsetzung eines Anspruches bzw. einer Forderung geht, ist man selbst bzw. der eigene Rechtsanwalt der Versender eines solchen sog. Anspruchsschreibens.
Es kann hierin um einen ganz individuellen Anspruch gehen, z.B.:
- Rechte aus einem Kaufvertrag, z.B. des Kaufpreises oder umgekehrt die Übertragung des Eigentumes an der Kaufsache oder aber auch die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen (behaupteten) Mängeln der Kaufsache, KAUFRECHT
- Rechte aus einem Tauschvertrag
- Rechte aus einem Mietvertrag, z.B. auf Zahlung des Mietzinses oder aber wegen Mängeln der Mietsache (beispielsweise eine Mietminderung wegen Schimmels, defekte Heizung, etc.), bei der Wohnraummiete Frage einer (Zwangs-)Räumung der Wohnung, etc., MIETRECHT
- Rechte aus einem Pachtvertrag
- Rechte aus einem Werkvertrag, z.B. auf Erfüllung des Werkserfolges oder Abnahme des Werkes sowie Zahlung des Werklohnes. Auch hier können Mängel entsprechende Gewährleistungsrechte begründen.
- Reisevertrag
- Arbeitsvertrag, ARBEITSRECHT
- Darlehens-/ Kreditvertrag
- Schenkung
- Leihe
- Maklervertrag
- Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste und die Verwahrung
Individuelle Ansprüche müssen nicht unbedingt aus einem Vertrag folgen, es gibt auch zahlreiche andere Anspruchsgrundlagen, z.B. die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung sowie das Deliktsrecht, wobei leiteres der klassische Fall eines Verkehrsunfalles, einer Körperverletzung oder einer Tierhalterhaftung darstellt. Bei der deliktischen Haftung können auch Schmerzensgeldabnsprüche in gewissen Fällen bestehen.
Demgegenüber gibt es sogenannte Massenverfahren, welche dadurch gekennzeichnet sind, dass hunderte oder sogar tausende Adressaten gleicher Schreiben an verschiedene Personen mit einem wie auch immer gearteten gemeinsamen Nenner versandt werden. Solcherlei Fälle werden umgangssprachlich als „Abmahnfälle“ oder auch „Abofalle“ bezeichnet.
Solcherlei Fälle gab es in der Vergangenheit bereits des Öfteren, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Geltendmachung angeblicher Urheberrechtsverletzungen wegen Videodateien, auch mit pornografischem Hintergrund, angeblicher Ansprüche wegen eines Eintrages in ein als solches bezeichnetes „Gewerberegister“ oder aber auch wegen angeblich unvollständiger Angaben seitens Gewerbetreibenden auf ihrer Homepage bzw. im Rahmen ihres Online-Shops (Produktangabeverordnung (PangV).
Ferner werden teilweise angebliche, oftmals durch das Internet verursachte, Abonnements auch durch Inkassofirmen geltend gemacht. Bei solcherlei Schreiben sollte man keinesfalls voreilig die behauptete Forderung begleichen, kann bisweilen auch ein missbräuchlicher Hintergrund gegeben sein.
Wir können Sie diesbezüglich auch kurzfristig zwecks Fristwahrung beraten, wie in Ihrem individuellen Einzelfall bestmögliche Verhaltensweise bzw. Reaktion aufsehen sollte.
Bei letzteren Fällen findet sich meist – zumindest bei vorherigem Untätigbleiben – nach einiger Zeit ein Mahnbescheid im Briefkasten.
Spätestens nach Zustellung eines solchen Mahnbescheides besteht Handlungsbedarf, möchte man es nicht zu einem Vollstreckungsbescheid und somit Vollstreckungstitel kommen lassen, welcher den Anspruchsteller in die Lage versetzen würde, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten wie beispielsweise eine Pfändung des Kontos oder Lohnes oder aber auch die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, welcher unter anderem auch zur Abgabe einer sog. eidesstattlichen Versicherung bzw. Vermögensauskunft vorladen kann und zur Durchsetzung der Wahrnehmung dieses Termines sogar einen Haftbefehl erlassen kann.
Im gerichtlichen Mahnverfahren wird die Frage der Berechtigung, also des tatsächlichen Bestehens des behaupteten Anspruches, überhaupt nicht geprüft.
Dies lässt sich jedoch durch einen Widerspruch abwenden, welcher zur Folge hat, dass das Verfahren in ein normales streitiges Verfahren übergeht, im Rahmen dessen man auch Angriffs- und Verteidigungsmittel vorbringen kann.
Wie auch immer die Konstellation in Ihrem Fall ist, wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre begründeten Ansprüche effektiv durchzusetzen oder gegen Sie geltend gemachte unberechtigte Ansprüche abzuwehren.