STRAFRECHT
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren steht man der Staatsmacht in Gestalt von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten zunächst alleine gegenüber. In dieser außergewöhnlichen Situation ist anwaltliche Hilfe nicht nur geboten, sondern dringend notwendig.
Das Strafrecht inkl. Nebengesetzen ist kompliziert und wird stetig durch Gesetztesänderungen und Urteile modifiziert.
Dabei ist schon die Frage, ob und wann man sich als Beschuldigter bei der ermittelnden Behörde einlassen sollte, von entscheidender Bedeutung für den Fortlauf des Verfahrens. Auch problematisch ist die Frage, wie und ob sich Angehörige und Bekannte des Beschuldigten in einem Verfahren äußern sollen oder müssen. Dies hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab und kann nur betreffend den jeweiligen Einzelfall entschieden werden.
Im Anfangsstadium eines strafrechtlichen Verfahrens können Weichen gestellt werden oder Wege verbaut werden. Insofern ist die anwaltliche Beratung und Vertretung wichtig, um als Beschuldigter keine Fehler zu machen.
Im Strafverfahren erhält der Rechtsanwalt Akteneinsicht und kann nach dieser den Vorwurf bewerten und eine Strategie mit dem Mandanten entwickeln. Dabei ist nicht nur der materielle Vorwurf zu berücksichtigen, sondern auch die mögliche prozessuale Seite. Als Beschuldigtem fehlt einem hierbei der Überblick über den Umfang und die Vielfalt des Verfahrens. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Untersuchungshaft angeordnet wird. Hier entsteht für den Beschuldigten und dessen Angehörige eine Sondersituation, die dringender anwaltlicher Unterstützung bedarf. Bei Anordnung von Untersuchungshaft ist eine Kommunikation mit dem Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft sowie der JVA unter juristischen Gesichtspunkten notwendig, die professionell betrieben werden muß. Dies leistet der Rechtsanwalt als Interessenvertreter seines Mandanten.
Ebenso ist die zuverlässige Wahrung der Opferrechte und -interessen im Rahmen des Strafprozesses gegen den Täter besser gewährleistet durch einen prozesserfahrenen Rechtsbeistand.
So besteht die Möglichkeit, die Vernehmung des Tatopfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder des Angeklagten vorzunehmen, was jedoch nicht nur ausdrücklich beantragt werden muss, sondern auch an enge Voraussetzungen geknüpft ist, welche vor Antragsstellung zu prüfen sind.
Im Rahmen der Vernehmung haben auch der Angeklagte sowie sein Verteidiger das Recht, dem Tatopfer Fragen zu stellen, zweifellos für die meisten Opfer die belastendste Situation des Verfahrens. Hier sollte ein geeigneter Beistand mit der notwendigen Prozesserfahrung die oft ausufernden Fragen auf Zulässigkeit etc. prüfen und ggf entsprechend rügen, um dem Opfer diese Belastung so gering wie möglich zu halten.
Auch kann im Rahmen des Strafprozesses ein Schmerzensgeld sowie Schadenersatz geltend gemacht werden, auch wenn dies die Tat nicht ungeschehen macht, eine schnelle und kostengünstige Methode, dies mitzuregeln. Hierdurch wird auch ein nachfolgender Zivilprozess vermieden, welcher erneut Belastungen mit sich zu bringen geeignet ist.
Bereits unmittelbar nach der Tat bzw deren Kenntniserlangung durch die Strafverfolgungsbehörden beginnt das oftmals langwierige Strafverfahren gegen den Täter, welches im Regelfall erst Abschluss findet durch ein rechtskräftiges Urteil. Auch kann meist erst dann die Tat aufgearbeitet werden bzw mit der Angelegenheit abgeschlossen werden, ein wichtiger Schritt im weiteren Leben nach der Tat.
Das gesamte Verfahren ist oft mit enormen Belastungen für das Tatopfer verbunden, welches selbstverständlich eine wichtige Rolle als Geschädigter und auch meist einziger Belastungszeuge spielt.
Ein starker Beistand kann hier die gesamte Situation entspannen.
Auch in diesem Rechtsbereich gibt es die Möglichkeit, die Beiordnung eines Rechtsbeistandes bei dem zuständigen Gericht zu beantragen, sofern man die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.