FAMILIENRECHT
Das Gebiet des Familienrechtes umfasst insbesondere das Eherecht, welches Rechtswirkungen der Eheschließung sowie die Beendigung der Ehe durch Scheidung zum Gegenstand hat.
Ferner bildet Gegenstand des Familienrechtes das Kindschaftsrecht. Hier geht es insbesondere um die Regelung des Sorgerechtes sowie der Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrechte.
Bahnen sich entsprechende Probleme an, so ist es ratsam, frühstmöglich anwaltlichen Rat einzuholen, insbesondere, um Fehler zu vermeiden.
Gerne können Sie uns unverbindlich telefonisch kontaktieren.