AUFENTHALTS- UND ASYLVERFAHRENSRECHT
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Voraussetzungen und Möglichkeiten ausländischer Staatsangehöriger, in das Bundesgebiet einzureisen und dort auch kurz- oder langfristig zu verbleiben und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Ebenso werden dort die Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung, sprich Ausweisung und Abschiebung, sowie die hiergegen bestehenden (Rechts-) Schutzmöglichkeiten geregelt.
Ist hier ein Antrag erst einmal gestellt, beispielsweise vor Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen, oder bereits abgelehnt und eine Aufenthaltsbeendigung eingeleitet worden, so sind bereits entscheidende Weichen für das weitere Verfahren und dessen Gelingen gestellt.
Sind seitens der Ausländerbehörde erst einmal aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet worden, so kann dies bis zu einer Festnahme und Vollzug von Abschiebehaft führen. In diesen Fällen ist sofortiges anwaltliches Tätigwerden erforderlich.
Daher gilt hier der Grundsatz: Je früher eine kompetente anwaltliche Beratung oder Vertretung erfolgt, umso optimaler kann das Verfahren gesteuert und vorbereitet werden. Insbesondere kann ein Rechtsanwalt die entscheidenden Punkte unmittelbar mit der Ausländerbehörde klären und insoweit Ungewissheiten vermeiden.