Unfall

VERKEHRSRECHT

Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit:

Es ist Ihnen dringend zu empfehlen, bei Verkehrsunfällen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Versicherung des Unfallgegners bietet zwar gerne an, Ihnen bei der Regulierung des Unfallschadens behilflich zu sein, es muss Ihnen jedoch bewusst sein, dass sie das tut, um die eigenen Kosten möglichst gering zu halten. Dies geschieht beispielsweise durch die Einschaltung eines eigenen Sachverständigen. Dieser wird die Schadenshöhe aber oftmals geringer ansetzen, als dies ein von der Versicherung unabhängiger Gutachter getan hätte.

Auch wenn Sie von Anfang an einen eigenen Sachverständigen beauftragt haben, wird die gegnerische Versicherung häufig die Schadensregulierung von einer Nachbesichtigung abhängig machen wollen. Diesem Begehren wird dann in Hoffnung auf eine baldige Zahlung vorschnell nachgegeben, was wiederum zur Feststellung einer geringeren Schadenshöhe führt. Hier gilt es der gegnerischen Versicherung durch Verweis auf die Rechtsprechung und unter Klageandrohung konsequent entgegenzutreten. Auch werden ohne die Beiziehung eines kompetenten Rechtsanwalts Schadenspositionen übersehen oder nicht vollständig geltend gemacht (Nutzungsausfallschaden, Mietwagenkosten, Haushaltsführungsschaden etc.) Allein aus diesen Gründen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, Ihre Interessen engagiert vertritt und Ihnen beim Streit mit der gegnerischen Versicherung beisteht, ratsam.

Aber auch die eigene Versicherung ist häufig zurückhaltend, wenn es um die Regulierung der entstehenden Kosten geht. Auch hier kann der Rechtsanwalt eine wertvolle Hilfe sein.

Dies gilt zudem für die Rechtsschutzversicherung, sofern diese beispielsweise die vollständige Kostenübernahme nicht zusagt. Einem kompetenten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht gelingt es, auch diesen Anspruch durchzusetzen.

Der Fahrzeugkauf entwickelt sich oftmals auch zu einem wahren Ärgernis. Sei es, dass das Fahrzeug nicht den Angaben des Verkäufers entspricht, oder dass sich nach dem Kauf Mängel zeigen. Bei der Frage welche Rechte dann bestehen, ist zu unterscheiden zwischen Privat- und Händlerkauf, zwischen dem Kauf eines Gebraucht- oder eines Neuwagens, aber auch bei dem Vertragstext ist zwischen Individualvereinbarungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgsam zu trennen. Die gründliche Analyse des Sachverhalts unter Berücksichtigung der betreffenden Gesetze und der Rechtsprechung ist für die Beurteilung der Rechtslage und des weiteren Vorgehens entscheidend. Daher sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer einen Rechtsanwalt aufsuchen, sobald zwischen den Vertragsparteien Streit über den Fahrzeugkauf entsteht.

Aber auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht ist es besonders wichtig unmittelbar einen engagierten und kompetenten Rechtsanwalt einzuschalten. Nur dieser kann bei Verfahren wegen nicht eingehaltenen Sicherheitsabstands, zu schnellen Fahrens, des Genusses von Alkohol oder Betäubungsmitteln frühzeitig die Akte bei den Behörden einsehen und beurteilen, welche weiteren Schritte notwendig sind, um etwaige Geldstrafen, Führerscheinentzug oder gar Freiheitsstrafen zu vermeiden oder sie zumindest weitest möglich zu reduzieren.

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