Verkehrsunfall – Was tun?

Unfall

Nur wenige von uns kennen es nicht: Ganz plötzlich geschieht unerwartet ein Unfall im Straßenverkehr und man ist selbst beteiligt, eine Situation, die – auch bei völlig fehlendem Verschulden – umfangreichen sofortigen Regelungs- und Handlungsbedarf mit sich bringt.

Meist ist das eigene Fahrzeug, welches man täglich dringend benötigt, zum Beispiel zwecks Weg zur Arbeit etc., von einem auf den anderen Moment nicht mehr fahrbereit, es ist dringend eine Reparatur erforderlich, und diese ist mit immensen Kosten verbunden.

In einer solchen Situation empfiehlt es sich, unmittelbar nach dem Unfallgeschehen einen Rechtsanwalt zu beauftragen mit der Abwicklung des Unfallereignisses, damit von Anfang an alles einen korrekten Verlauf nimmt und man nicht beispielsweise auf Kosten sitzen bleibt.

Auch kommt es vor, dass Haftpflichtversicherungen gewisse, grds. ersatzfähige Schadenspositionen schlicht nicht erwähnen oder erst auf anwaltliche Aufforderung erstatten. Hierzu können zum Beispiel zählen die Unkostenpauschale oder aber der merkantile Minderwert des beschädigten Fahrzeuges, welches künftig als Unfallfahrzeug einen geringeren Wert auf dem Markt aufweist.

Die genaue Bezifferung des Schadens kann auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig machen – Wer sonst kann genaue Reparaturkosten berechnen? Allerdings kostet ein solcher Sachverständiger auch Geld, wiederum Kosten, welche nur unter gewissen Voraussetzungen erstattet werden.

Ebenso kommt es vor, dass Mitverschulden vorgeworfen wird und der Anspruch entsprechend gekürzt wird. Auch gibt es Fälle, in welchen man tatsächlich zu der Unfallverursachung beigetragen hat. Gerade in diesen Fällen ist früher anwaltlicher Beistand geboten, wird oft noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches beispielsweise ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Vorsicht ist auch geboten, was das Verhalten unmittelbar nach einem Unfall betrifft – entfernt man sich beispielsweise vom Unfallort, bevor gewisse Feststellungen erfolgt sind, so ist dies eine Straftat, welche zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann.

Alles in Allem lässt sich festhalten, dass die Verwicklung in einen Verkehrsunfall Beratungs- und ggf. auch Vertretungsbedarf nach sich zieht.

Grundsätzlich gehören die hierfür anfallenden Rechtsanwaltskosten zu dem ersatzfähigen Schaden und können daher mit geltend gemacht werden, wenn ein grundsätzlicher Ersatzanspruch besteht.

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