Auch unschuldig kann ein Arzt jederzeit zum Beschuldigten einer strafbaren Handlung werden mit der Folge einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dieses kann völlig verschiedene Gegenstände haben, von sexuellen Vorwürfen über solche in Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug sowie Körperverletzung durch Behandlungsfehler und weitere.
In dieser Situation sollte der beschuldigte Arzt vor allem gelassen bleiben und Ruhe bewahren. Hierzu zählt vor allem, nicht vorschnell, insbesondere ohne Kenntnis der Ermittlungsakte Angaben gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder auch dritten sonstigen Personen (z.B. Personal) zu tätigen. Denn all diese Angaben können und werden in einem etwaigen Strafprozess (Teil II) zu Lasten verwertet werden.
Gerade in einem solch verantwortungsvollen Beruf wie demjenigen des Arztes kann es auch aufgrund der belastenden Situation der Patienten zu Missverständnissen kommen. Weshalb gerade Mitglieder der Ärzteschaft als besondere Verantwortungsträger einem größeren Risiko von Beschuldigungen ausgesetzt sind.
Sollte Ihnen bekannt werden, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder sollten Sie den Verdacht haben, dass ein solches eingeleitet werden könnte, so sollten Sie unverzüglich in einem möglichst frühen Stadium einen entsprechend kompetenten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin befragen und gegebenenfalls mit der Verteidigung gegen diese Vorwürfe beauftragen. Kontakt