Der Arbeitsplatz – Ursprung vieler Probleme

Das arbeitsrechtliche beziehungsweise -gerichtliche Verfahren weist gegenüber übrigen zivilrechtlichen Verfahren einige Besonderheiten auf, welche einem bewusst sein sollten.

So besteht insbesondere selbst im Falle eines Obsiegens vor Gericht kein Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner.

Natürlich besteht grundsätzlich auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, ein gerichtliches Verfahren auf Basis von Prozesskostenhilfe zu führen, sofern deren gesetzliche Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall vorliegen.

Gerade im Kündigungsschutzprozess wird sich dies regelmäßig anbieten. Denn in dieser Fallkonstellation steht schließlich ein Verlust des Arbeitsplatzes zumindest im Raum.

Aber auch andere Probleme rund um den Arbeitsplatz sind lösbar, so zum Beispiel Streitigkeiten rund um die Themen Abmahnung, Arbeitszeugnis oder aber Lohn (-fort) -zahlung.

Große Themen sind auch die Ausgestaltung von Arbeitsplatz sowie konkreter Einsatz – Zu welchen Tätigkeiten ist man zu welchen Zeiten an welchem Ort verpflichtet?

Ausgangspunkt der Beurteilung solcher Fragen bildet stets der individuelle Arbeitsvertrag, welcher jedoch oft Ergänzung beziehungsweise nähere Ausgestaltung erfährt, beispielsweise durch betriebliche Übung(en) oder auch Tarifverträge, wenn diese denn Anwendung auf das konkrete jeweilige Arbeitsverhältnis finden.

So kann sich beispielsweise ein Anspruch auf Weihnachtsgeld oder anderweitige Gratifikationen aus einer solchen Übung beziehungsweise Regelung ergeben, auch wenn der Arbeitsvertrag zu dieser Frage schweigen mag.

Ein weiteres, äußerst unerfreuliches, jedoch erörterungsbedürftiges Thema in diesem Zusammenhang ist auch dasjenige sexueller Übergriffe am Arbeitsplatz und wie man sich gegen solche effektiv zur Wehr setzt beziehungsweise präventiv hiervor schützt.

Auch kann man in die unangenehme Situation kommen, zu Unrecht eines solchen Übergriffs bezichtigt zu werden, was neben arbeitsrechtlichen auch massive strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

In einer solchen Konstellation überschneiden sich die Rechtsgebiete des Arbeits- und Strafrechtes, die Strategie sollte auf beide Gebiete abgestimmt sein.

Bei all diesen Themen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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