Das Auftreten von Mängeln am eigenen Auto ist ein Ärgernis. Nicht nur, dass sich solche Mängel im Regelfall ganz plötzlich und unerwartet zeigen, sondern es besteht sodann auch nahezu ausnahmslos sofortiger Handlungsbedarf. Denn die eigene Mobilität ist von einem auf den anderen Moment ganz erheblich eingeschränkt oder sogar aufgehoben.
Doch ist überstürzte, unüberlegte Aktivität ganz oft gerade die falsche Reaktion. Zwar wird sicherlich dringender Reparaturbedarf bestehen, doch kann es zum Ausschluss von Gewährleistungs- oder auch Garantieansprüchen führen, wenn man nach Auftreten eines Mangels unüberlegt und vorschnell eine Reparatur in Auftrag gibt.
Denn oftmals können noch Ansprüche gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeuges bestehen. Dieser hat nämlich für den vereinbarten Zustand des von ihm veräußerten Fahrzeuges eine gewisse Zeit lang einzustehen.
Im Ausnahmefall kann der jeweilige Kaufvertrag hier auch Sonderregelungen vorsehen. Solche wiederum können auch unwirksam sein, da das Gesetz hier die Vertragsfreiheit einschränkt.
So ist nicht jeder vertraglich vereinbarte Gewährleistungsausschluss wirksam.
Dies sollte sorgfältig geprüft werden, einer Berufung eines Verkäufers auf solcherlei Klauseln nicht vorschnell Vertrauen geschenkt werden.
Im Falle bestehender Gewährleistungsrechte sieht das Gesetz sodann zunächst vor, dass der Veräußerer binnen einer diesem zu setzenden Frist die Möglichkeit der Mangelbeseitigung erhält, sog. Nacherfüllung/-besserung.
Erst wenn eine solche, ausreichend bemessene, Frist fruchtlos abgelaufen ist, können weitere Rechte ausgeübt werden, wie beispielsweise die Erklärung eines Rücktrittes oder einer Kaufpreisminderung.
Allerdings gelten auch betreffend diese Frist wieder Ausnahmeregelungen, so dass in bestimmten Fällen eine vorherige Fristsetzung auch entbehrlich sein kann.
Das korrekte Verhalten im Falle des Auftretens eines Mangels am Kraftfahrzeug hängt also zunächst vom Einzelfall ab, beispielsweise den individuellen vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fahrzeuges.
Sodann sollten die weiteren Schritte ganz genau überlegt und bedacht sein, um einen Verlust von Rechten zu vermeiden.
Gerade bei Reparaturen von und am Fahrzeug können schnell hohe Rechnungsbeträge entstehen.
Es ist also trotz Dringlichkeit stets Vorsicht geboten!
Gerne können Sie uns im Falle des Auftretens von Mängeln an Ihrem Fahrzeug kontaktieren, wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.