Abmahnung, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, …

Auszug BGB Mahnbescheid

In letzter Zeit häufen sich wieder einmal Forderungsschreiben, sog. Abmahnungen, von Inkassofirmen u. a., im Rahmen derer auch angebliche Ansprüche aus irgendwelchen Abonnements geltend gemacht werden.

Das Besondere ist meist, dass der Adressat überhaupt nichts von einem solchen Abonnement weiß.

In solchen Fällen sollte man Ruhe bewahren und sich nicht durch das Schreiben der Inkassofirma beeindrucken lassen, erst recht nicht vorschnell die angebliche Forderung begleichen.

Denn es verhält sich so, dass der Anspruchsteller in einem etwaigen Gerichtsverfahren den Nachweis zu erbringen hat, ob und auch wie ein behauptetes Abo o. Ä. zustande gekommen sein soll.

Dies dürfte sich für diesen oftmals als schwierig erweisen, z. B. wenn Bezug auf fragwürdige Online-Formulare o. Ä. genommen werden soll.

Also nicht nur Obacht bei Onlineformularen, sondern auch bei Erhalt solcher Abmahnschreiben!

Bei Erhalt eines Mahnbescheides besteht sodann spätestens Handlungsbedarf, will man sich zur Wehr setzen.

Am besten kontaktiert man uns zeitnah nach Erhalt solcher Schriftstücke, damit wir den zugrundeliegenden Einzelfall individuell mit Ihnen prüfen und beurteilen können, um die optimale Vorgehensweise zu ermitteln zwecks erfolgreicher Erledigung des Problems. Kontakt

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