Arbeiter

ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht ist das Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite (Kollektivarbeitsrecht) regelt.

Der für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Vertragstyp ist grundsätzlich der Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. In Abgrenzung zum Werkvertrag steht hier die Erbringung einer Dienstleistung im Vordergrund. Der Arbeitnehmerbegriff bzw. das Arbeitsverhältnis sind zentraler Anknüpfungspunkt für die Eröffnung des Anwendungsbereichs der meisten Normen des Arbeitsrechts.

Ein Arbeitsgesetzbuch existiert in der deutschen Rechtsordnung nicht. Vielmehr zeichnet sich das Arbeitsrecht dadurch aus, dass für die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen eine Vielzahl von Rechtsquellen herangezogen wird.
Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Gesetze des Individualarbeitsrechts einschließlich des Arbeitsschutzrechts:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Deutsches und europäisches Gesetzesrecht, Kollektivverträge und Arbeitsvertrag werden durch betriebliche Übungen, den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und das Direktionsrecht des Arbeitgebers ergänzt. Daneben prägt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit, bestehend aus den drei Instanzen Arbeitsgericht – Landesarbeitsgericht – Bundesarbeitsgericht das Arbeitsrecht maßgeblich.

Wenn Rechte und Pflichten sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch auf Seiten des Arbeitgebers bestehen, kann dies naturgemäß zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten führen.
So kann es beispielsweise zu einer Situation kommen, bei welcher der Arbeitnehmer vermeintlich oder tatsächlich eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflicht begangen hat und infolgedessen seitens des Arbeitgebers eine Abmahnung oder sogar eine ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird.

Mit der grundsätzlichen Möglichkeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer gerichtlich gegen seine Kündigung vorgehen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt, da die Kündigung grundsätzlich sonst als wirksam gilt (sogenannte materielle Präklusion §§ 4, 7 KSchG).
Hat der Arbeitnehmer diese knapp bemessene Frist verpasst, so ist zu prüfen, ob die verspätet eingereichte Klage nachträglich seitens des Arbeitsgerichts zuzulassen ist.
Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert gewesen ist, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben (siehe hierzu auch § 5 KSchG).

Insofern und insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen existenziellen Relevanz lohnt es sich, die erhaltene Kündigung und die Möglichkeiten hiergegen vorzugehen, durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Abgesehen von der Problematik einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ergeben sich weitere zentrale Rechtsfragen im Zusammenhang mit folgenden arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten, wie etwa:

  • Lohnanspruch
  • Urlaubsanspruch
  • Arbeitszeiten
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Entgeltfortzahlung
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsunfall
  • Abmahnung
  • Fürsorge- und Treuepflichten
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bieten wir sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern unsere kompetente und professionelle Unterstützung. Im Erstgespräch erläutern wir Ihnen gerne Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welche Vorgehensweise für Sie die Beste ist.

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