Strafe

 § 35 BtMG – Therapie statt Strafe (=Gefängnis)

§ 35 BtMG – Strafmilderung und Therapie gemäß Betäubungsmittelgesetz Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen (Straf-)Rechts, das den Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Für viele Menschen, die mit Drogen in Berührung kommen, kann dies teilweise zu rechtlichen Konsequenzen führen. Denn mit unter kann man sagen, dass das BtMG die „härtesten“ Sanktionsandrohungen enthält.Allerdings gibt …

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