Der Arbeitsplatz – Ursprung vieler Probleme
Das arbeitsrechtliche beziehungsweise -gerichtliche Verfahren weist gegenüber übrigen zivilrechtlichen Verfahren einige Besonderheiten auf, welche einem bewusst sein sollten. So besteht insbesondere selbst im Falle eines Obsiegens vor Gericht kein Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner. Natürlich besteht grundsätzlich auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, ein gerichtliches Verfahren auf Basis von Prozesskostenhilfe zu führen, sofern deren gesetzliche Voraussetzungen …











