Der Arzt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Teil I)

Auch unschuldig kann ein Arzt jederzeit zum Beschuldigten einer strafbaren Handlung werden mit der Folge einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dieses kann völlig verschiedene Gegenstände haben, von sexuellen Vorwürfen über solche in Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug sowie Körperverletzung durch Behandlungsfehler und weitere. In dieser Situation sollte der beschuldigte Arzt vor allem gelassen bleiben und Ruhe bewahren. Hierzu …

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