Verschärfung des Anti-Stalking-Tatbestandes
Seit 2007 ist der § 238 StGB unter dem Namen „Nachstellung“, besser bekannt als „Stalking“, in das StGB aufgenommen worden. Jüngst hat der Bundestag ein verschärftes Anti-Stalking-Gesetz verabschiedet. Damit wird eine effektivere Bekämpfung von Nachstellung sowie bessere Erfassung des Cyberstalkings verfolgt. Nach der bisherigen Fassung des § 238 StGB wird bestraft „wer eine andere Person …