Das Gewaltschutzgesetz – GewSchG
Zum Schutze von Opfern von nicht nur Gewalttaten, sondern auch Bedrohungen und Nachstellungen gibt es das Gewaltschutzgesetz, welches insbesondere ermöglicht, im Wege von Eilrechtsschutz, also Beantragung einer einstweiligen Anordnung, einen Beschluss zu erwirken, wonach der Gegner zum Beispiel einen gewissen Mindestabstand zum Antragsteller/ zu der Antragstellerin einzuhalten hat, sich von dessen oder deren Wohnung fernzuhalten …











